Testamentsvollstreckung
Der eigene Tod ist nach wie vor ein Tabuthema. Aus diesem Grund wird der eigene Nachlass auch gerne stiefmütterlich behandelt. In den meisten Fällen wird diese Nachlässigkeit weder den Erben, noch dem Erblasser einen Vorteil bringen. Der eigene Nachlass sollte frühzeitig geregelt werden. Ein Aspekt ist die Möglichkeit der Testamentsvollstreckung. Diese stellt sicher, dass über den Tod hinaus dem Willen des Erblassers Rechnung getragen wird.
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Thema Testamentsvollstreckung interessieren. Nachfolgend informieren wir Sie umfassend und versuchen, dieses komplexe Thema etwas verständlicher zu machen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass Ausführungen auf einer Website nur allgemeiner Natur sein können. Eine umfassende und auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung lässt sich nicht ersetzen.
Zu unterscheiden ist die Situation vor dem Erbfall und danach. Einige Informationen haben wir Ihnen auch zum Download bereitgestellt. Diese finden Sie hier.
Vor dem Erbfall
Möchten Sie Ihren eigenen Nachlass regeln und die Erfüllung Ihres letzten Willens in die Hände einer Dritten Person geben, so finden Sie nähere Informationen auch auf unserer Erbrechtsseite. Insbesondere finden Sie Informationen dazu, in welchen Situationen eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist, wie Sie diese anordnen können, welche Besonderheiten gelten und nach welchen Kriterien Sie die Person Ihres Vertrauens auswählen sollten.
Nach dem Erbfall
Nachfolgend wollen wir Ihnen aufzeigen, was wir für Sie bzw. Ihre Erben tun können, wenn Sie uns als Testamentsvollstrecker einsetzen. Aber auch die Situation nach dem Erbfall werden wir näher beleuchten. Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, Sie sollen eine Person bestimmen oder sind mit der Arbeit eines Testamentsvollstreckers nicht zufrieden und möchten diesen absetzen? Dann können wir Ihnen sicher weiterhelfen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin zur Beratung 0681 3875 1450. Diese kann telefonisch oder persönlich in unseren Kanzleiräumen stattfinden.
Bildquellen
- Testament handgeschrieben: MakroBetz/Shutterstock.com