Testamentsvollstreckung
Der eigene Tod ist nach wie vor ein Tabuthema, der eigene Nachlass wird daher gerne stiefmütterlich behandelt. In den meisten Fällen wird diese Nachlässigkeit weder den Erben, noch dem Erblasser einen Vorteil bringen. Eine frühzeitige und umfassende Regelung kann viel Ärger und Geld sparen. Ein Aspekt ist die Möglichkeit der Testamentsvollstreckung. Diese stellt sicher, dass über den Tod hinaus dem Willen des Erblassers Rechnung getragen wird.
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Thema Testamentsvollstreckung interessieren. Nachfolgend informieren wir Sie umfassend und versuchen, dieses komplexe Thema etwas verständlicher zu machen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass Ausführungen auf einer Website nur allgemeiner Natur sein können. Eine umfassende und auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung lässt sich nicht ersetzen. Unsere Kanzlei hat Ihren Fokus auf wenige Rechtsgebiete gerichtet; eines davon ist das Erbrecht und somit auch die Testamentsvollstreckung. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Zu unterscheiden ist die Situation vor dem Erbfall und danach. Einige Informationen haben wir Ihnen auch zum Download bereitgestellt. Diese finden Sie hier.
Vor dem Erbfall
Möchten Sie Ihren eigenen Nachlass regeln und die Erfüllung Ihres letzten Willens in die Hände einer Dritten, vertrauensüwrdigen Person geben, so finden Sie nähere Informationen auch auf unserer Erbrechtsseite. Insbesondere finden Sie Informationen dazu, in welchen Situationen eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist, wie Sie diese anordnen können, welche Besonderheiten gelten und nach welchen Kriterien Sie die Person Ihres Vertrauens auswählen sollten.
Immer dann, wenn Streit vorprogrammiert, der Nachlass umfangreich und komplex oder eines Ihrer Kinder behindert ist, sollten Sie über Testamentsvollstreckung nachdenken.
Nach dem Erbfall
Nachfolgend wollen wir Ihnen aufzeigen, was wir für Sie bzw. Ihre Erben tun können, wenn Sie uns als Testamentsvollstrecker einsetzen. Unsere Kanzlei ist auf die Abwicklung – auch umfangreicher – Testamentsvollstreckungen ausgerichtet, mitunter durch speziell geschulte Mitarbeiter, welche die Anwälte tatkräftig unterstützen.Wir unterstützen Sie auch gerne, wenn Sie das Amt als Testamentsvollstrecker angenommen haben und Hilfe benötigen – gerne auch im Hintergrund. Vielfach sind unsere Kosten auch vom Nachlass zu tragen. Der Testamentsvollstrecker darf sich grundsätzlich externer Hilfe bedienen.
Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, Sie sollen eine Person bestimmen oder sind mit der Arbeit eines Testamentsvollstreckers nicht zufrieden und möchten diesen absetzen? Dann können wir Ihnen sicher weiterhelfen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin zur Beratung 0681 3875 1450. Diese kann telefonisch oder persönlich in unseren Kanzleiräumen stattfinden.
Bildquellen
- Testament handgeschrieben: MakroBetz/Shutterstock.com