Hilfestellung für Testamentsvollstrecker
Sie wurden zum Testamentsvollstrecker bestimmt und haben das Amt angenommen. Sie haben damit nicht nur ein Amt übernommen, sondern auch eine Reihe von Verpflichtungen.
Wille des Erblassers ausschlaggebend
Welche speziellen Pflichten Sie im Zusammenhang mit dem Nachlass treffen, hängt im Wesentlichen vom Willen des Erblassers ab. Dieser bestimmt, wie mit seinem Nachlass zu verfahren ist.
Mitunter können Ihnen folgende Aufgabenstellungen begegnen
- Veräußerung von Nachlassgegenständen (Immobilien, Autos, Boote…)
- Auflösung des Haushalts des Erblassers
- Fortführung der Firma
- Kündigung von Verträgen
- Berichtigung des Grundbuchs
Gesetzliche Pflichten
Neben der Aufgabenstellung durch den Erblasser haben Sie auch einige gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Wir beschränken uns auf eine Auswahl:
- Erfüllung steuerlicher Pflichten, bspw. Erbschaft- und Einkommensteuer
- Rechnungslegung über den Nachlass
- Auskunft gegenüber den Erben
- Berichtigung von Erblasserschulden
Alleine diese wenigen Beispiele zeigen, dass der Laie schnell überfordert sein kann mit der Erfüllung dieser Pflichten. Fehler können teuer werden.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben als Testamentsvollstrecker. Wir können dies entweder im Hintergrund tun oder offen als Ihr Vertreter handeln. Hierbei übernehmen wir nur die Aufgaben, die Sie sich nicht zutrauen oder zu denen Ihnen die Erfahrung fehlt. Die Berufsträger und eine Mitarbeiterin unserer Kanzlei sind von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) geprüfte Testamentsvollstrecker. So wird eine kompetente Betreuung sichergestellt.
Die häufigsten Hilfestellungen finden sich in folgenden Bereichen
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Fortführung von Zivilprozessen
- Erstellung der Rechenschaft und Erteilung von Auskunft
- Berichtigung von Schulden des Erblassers
- Hilfestellung bei der Veräußerung von Nachlassgegenständen
Zögern Sie nicht, unsere Hilfe anzunehmen. Vielfach sind die Kosten hierfür vom Nachlass zu tragen. Ist der Fehler erst einmal passiert, ist guter Rat oft teuer. Vereinbaren Sie gleich einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450.