Auswahl des Testamentsvollstreckers
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind vielfältig. Schon der Ablauf stellt relativ hohe Anforderungen. Die Person, die Sie bestimmen wollen, sollte den Anforderungen auch gewachsen sein. Keinem ist geholfen, wenn der Testamentsvollstrecker nachher überfordert ist. Der Wille des Erblassers wird dann nicht richtig umgesetzt. Schlimmstenfalls wird der Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht entlassen. Dies geschieht nach einem von den Erben durchgeführten Verfahren.
Fähigkeiten entscheidend
Der Testamentsvollstrecker sollte zumindest ein Grundmaß an rechtlichem uns wirtschaftlichem Verständnis haben. Er sollte auch in der Lage sein, seine Grenzen zu kennen und sich helfen zu lassen. Mitunter sind steuerliche Pflichten zu erfüllen, Auszahlungen vorzunehmen, Wohnungen zu räumen oder gar Firmen fortzuführen oder Immobilien zu verwalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bestenfalls entscheiden Sie sich für einen Testamentsvollstrecker, der in der Abwicklung dieser Aufgabe erfahren ist und der auf geschultes Personal zur Unterstützung zurückgreifen kann. Beides finden Sie in unserer Kanzlei.
Interessen entscheidend
Immer wieder werden Banken oder deren Mitarbeiter zu Testamentsvollstreckern berufen. Dies erscheint wenig sinnvoll. Interesse der Bank ist, Vermögen bestenfalls in eigenen Produkten anzulegen. Im Gegensatz dazu bietet ein im Erbrecht versierter und mit Testamentsvollstreckungen vertrauter Rechtsanwalt die Gewähr, dass die Aufgaben im Sinne des Erblassers erfüllt werden. Verfügt die Kanzlei dann noch über geschulte Mitarbeiter, so ist die Testamentsvollstreckung in guten Händen.
Alter entscheidend
Wenig sinnvoll ist, einen Testamentsvollstrecker auszuwählen, der erheblich älter als der Erblasser ist. Dies führt in den meisten Fällen dazu, dass der Erblasser seinen Testamentsvollstrecker überlebt. Daher sollte auch das Alter eine wichtige Rolle spielen.
Empfehlung
Sie wollen sichergehen, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird? Wir beschäftigen uns nahezu ausschließlich mit dem Erbrecht und auch mit Testamentsvollstreckungen. Die beiden Berufsträger, sowie eine der Mitarbeiterinnen sind geprüfte Testamentsvollstrecker (DVEV e.V.). Durch den weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Steuerrecht sind wir in der Lage, auch steuerlich komplexe Fragestellungen zu beantworten und entsprechend zu bearbeiten.
Wir helfen Ihne auch gerne dann, wenn Sie als Testamentsvollstrecker benannt wurden und in manchen Teilen Unterstützung benötigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie gleich einen Termin unter 0681 3875 1450.